Mittwoch, 19. November 2014

EILMELDUNG: Landesamt kippt bisherigen Erlass – Listenhunde haben es in NRW bald schwerer :-(

Mir sind soeben Infos zugespielt worden, demnach sieht es so aus, als ob Listenhunde es demnächst in Nordrhein-Westphalen (NRW) noch schwerer haben werden... :-( Und das nur, weil es offenbar mehr von uns gibt...

Aber der Reihe nach: Es gab da einen Erlass vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 16.11.2010, wonach einem Halter eines so genannten Kampfhundes (Soka) diesen behalten darf, wenn er bei der Anschaffung nichts von der Rasse gewusst hat...auf Amtsdeutsch war das jetzt vielleicht nicht ganz korrekt ausgedrückt, aber ich spreche ja auch das einfachere Hündisch ;-) Aber so genau nehmen es die Ämter offenbar auch nicht: warum wird in dem Schreiben von "gefährlichen Hunden" gesprochen und nicht wie es korrekt wäre von Listenhunden? Zumal mehrere Studien beweisen, dass Listenhunde (also Hunderassen, die von Menschen auf eine Liste gesetzt wurden) nicht gefährlicher sind als andere Rassen auch... aber ich will als Fellträger jetzt nicht Haare spalten...

Dieses Schreiben wurde mir zugespielt...

Nun ist wohl einigen aufgefallen, dass es mehr Listenhunde gibt als früher. Was meiner Ansicht ja nicht schlimm ist...oder ist das Leben schlimm, nur weil ein anderes Wesen es auf eine Liste gesetzt hat? Na jedenfalls gilt wohl dieser Erlass nicht mehr, das Amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat diesen nun durch sein Schreiben an die komunalen Ordnungsämter zurückgenommen. Denn aus der vermehrten Anzahl wird geschlossen, dass Halter das ausgenutzt haben. Die Beheuptung "Ich wusste das nicht" kann ja nicht widerlegt werden. Aber heißt das dann automatisch, dass die Halter lügen? Ich bin ja nur ein Hund, aber ich finde diesen Rückschluss doch sehr "misstrauisch"... Jedenfalls hat dann das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf am 22.8.2014 beschlossen, dass diese Praxis der Gesetzgebung widersricht. Denn schließlich sind ja diese Gesetze zu Listenhunden eingeführt worden um die Anzahl zu verringern...eventuell sogar um sie langfristig "auszurotten"...


...das bringt den Ordnungsämter einige Arbeit
und den Halter einige Probleme...

In der Konsequenz wird es also schwieriger einen Listenhund und deren Mischlinge zu halten, auch dann wenn man es bei der Anschaffung nicht wusste. Dabei sind vor allem so genannte "Kellerhunde" gemeint. Also eher illegale Züchter und Vermehrer wird es treffen, was ja richtig ist (ich war ja auch mal so ein "Kellerhund" und wurde vom Amtsveterinär gerettet). Also nur die Hunde, deren Vermittlungswege eben nicht so ganz zurückverfolgt werden können wie bei einem Tierheim oder ofiziellen Züchter. Diese sollen eben erst in ein Tierheim und eben nicht wegen "Nichtwissen" beim bisherigen Halter bleiben. Für die Tierheime bedeutet es wesentlich mehr Aufwand, denn sie müssen wohl in Zukunft bei Mischlingen einen teuren Gen-Test machen...die Vermittlung wird dadurch schwieriger...aber das soll sie ja auch vermutlich, denn wie sonst ließe sich "die Zahl der gefährlichen Hunde in Nordrhein-Westphalen reduzieren"?

In den Tierheim sind eh schon eher die "ungewollten" Tiere...alte, behinderte und eben auch viele Listenhunden (nicht zuletzt wegen der gesellschaftlichen Ächtung und der finanziellen Mehrbelastung duch die höhrer Hundesteuer und sonstigen Auflagen). Wäre es da nicht sinnvoller die Halter zu schulen? Ihnen gegebenenfalls einen "Hunde-Führerschein" abzuverlangen? Ist zwar auch mehr Bürokratie, aber meiner Meinung nach wenigstens sinnvollere als diese "Tabula-Rasa"-Taktik... 

Irgendwie traurig :-(
© Foto: Antje Hachmann


11 Kommentare:

  1. Ich finde das mehr als besch....
    Haben die Langeweile?
    Sollem sie den Hundeführerschein als Pflicht machen.
    Für ALLE Hunde und Halter.

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  2. Äußerst geil der Bericht... da wird wieder reininterpretiert ohne Ende...
    zB "Für die Tierheime bedeutet es wesentlich mehr Aufwand, denn sie müssen wohl in Zukunft bei Mischlingen einen teuren Gen-Test machen"... so ein Quatsch, für die ändert sich gar nichts! Und immernoch bestimmt die Phänotypisierung über die Einstufung!
    "Wäre es da nicht sinnvoller die Halter zu schulen? Ihnen gegebenenfalls einen "Hunde-Führerschein" abzuverlangen?"
    Wird es doch (Sachkunde etc)

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    1. Das mit der illegalen Anschaffung ist ja wirklich ein Problem. Sehe den Erlass momentan auch noch nicht als so schrecklich an, wie er hier z.T. aufgefasst wird. Aber wir werden uns genauer informieren und ggf. etwas unternehmen. Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V. (Facebook)

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    2. In diesen Bescheid wird NUR reiniterpretiert. es ist alles so wie bisher. Da steht nichts neues!

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    3. Stimmt lieber Thomas, das liegt wohl daran, dass er (ebenso wie die Kommentare) von Mitte November 2014 und somit nicht mehr aktuell ist ;-)

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  3. Keine tiere/hunde sind bestien...... ich kenne nur eine rasse.... die auf die liste MUSS.... der name ist.... MENSCH.....

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  4. Ich kann mit der Aussage von Monika Bühler nur anschließen!

    "die Bestie ist der Mensch" war schon vor vielen Jahren der Titel eines wunderbaren Films auf TV

    Wird hier als anonym eingestellt, da ich keines der vorgeschlagenen Konten besitze. Mein Name ist: Helga Henrich

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  5. Kann mich der Meinung von Monika Bühler nur anschliessen.

    "die Bestie ist der Mensch" war der Titel eines wunderbaren Films vor vielen Jahren auf TV

    Veröffentlichung anonym, da ich keines der angegebenen Konten besitze. Mein Name: Helga Henrich

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  6. Hab nochmal nachgeschnüffelt: Offenbar sind Tierheim-Hunde nicht direkt betroffen. Indierkt trifft es die Tierheime aber schon, denn dadurch werden sie noch mehr Hunde aufnehmen und versorgen müssen, außerdem dürfte die Vermittlung (insbesondere von Mischlingen) schwieriger werden...

    Hier der Text der SOKA Freunde NRW (Quelle: Facebook):

    Der heutige Bericht, nachdem keine Liste 1 Hunde (Pit, Staff etc.) in NRW mehr angemeldet werden können, ist teils falsch verstanden bzw. übereilt interpretiert worden!
    Richtig ist, dass die Übernahme der Hunde von privat bei unbestimmter Rassezugehörigkeit verschärft bearbeitet wird. In der Vergangenheit wurde oft versucht, mit angeblicher Unwissenheit oder falschen Rasseangaben, das öffentliche Interesse zu erwirken.
    !!!Es hat sich also nichts geändert!!!
    Hunde aus Tierschutz oder Tierheimen werden mit der Erfüllung der üblichen Auflagen wie bisher vermittelt werden können!
    Schwierigkeiten wird es aber wohl bald mit den schon seit längeren beobachteten Rassen wie Bulldoggen- Mixe, "Labbi- Boxer- Mischlingen" oder angeblichen Miniatur Bullterrier ohne VDH/FCI Papieren geben.
    Aber das sagen wir ja schon seit Jahren...

    Dass die Listen Schwachsinn sind, wissen ja eigentlich alle...außer unsere Politiker... Aber solange es Hunderasselisten gibt, müssen wir uns als Halter daran halten.

    Gruß Chris

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  7. Traurig das Hundehalter aus NRW das Gesetz NICHT kennen! Hört auf hier unsinnige Dinge zu veröffentlichen.

    In diesem Bescheid steht nichts neues!

    Ausschlaggebend ist nur das Hundegesetz von NRW! Besteht so seit 2003!

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  8. Quatsch. Das ist keine neue Regelung. Ihr checkt das nur nicht. Die sagen in dem Text dass die Aussage der Hund käme ja ins Heim wenn keine Haltungserlaubnis bestehe, dazu führen würde dass der Hund ja dann immer im öffentlichen Interesse gehalten werden würde weil er ja dann aus dem Heim zurück geholt werden könnte.

    Dieses Amtsschreiben setzt nur das eigentlich Hundegesetz durch! So wie es eigentlich gedacht ist: Du hälst den Hund illegal = er kommt ins Heim und du ihn nicht zurück! So wie gedacht seit 2003!

    Trotzdem haben Ämter die Haltung erlaubt! Indem der illegale Halter, obwohl er es nicht dürfte (keine Zuverlässigkeit da illegale Haltung) den Hund zurückbekommen hat!

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