Sonntag, 10. Juli 2016

[Watchdog] Manches was in einigen Tierschutzverträgen steht, hat mit Tierschutz nichts zu tun - beispielsweise Kastration

Heute will ich mich mal eines ernsteren Themas annehmen, dem der Kastration von uns Hunden. Nein, keine Sorge, es wird keine Ideologiekritik, auch nicht ein Vergleich der Geschlechter...denn mittlerweile wissen ja alle, dass viele Menschenfrauen recht schnell einer Kastration eines Rüden zustimmen, aber abwehrend die Hände heben, wenn es ein Weibchen ist und umgekehrt bei Männern. Auch die biologischen (manchmal führt es zu Fettleibigkeit) oder sozialen (nicht selten werden Kastraten von den intakten Hunden gemobbt) Punkte lasse ich mal hier außen vor - das würde zu weit führen. Statt dessen will ich mich mal zu einigen gesetzlichen Tatsachen äußern.

Schon gemein, dass manche uns Hunde benutzen um ihre kleinlichen Machtgelüste zu befriedigen...merken die denn nicht, was die damit über sich selber verraten?

Immer wieder tauchen sogenannte Übernahme-Verträge auf, ausgerechnet aus dem „Tierschutz“, die eine Kastration (meist auch nur bei den Rüden) als Verpflichtung hineinschreiben. *schüttel* Für jeden, dem das nicht passt, habe ich eine beruhigende Nachricht: Diese Vertragspunkte sind juristisch nicht haltbar und damit nichtig...oder konkret gesagt: ihr könnt solche Verträge ruhig unterschreiben, aber müsst euch nicht daran halten. Warum nicht? Ganz einfach, sie widersprechen dem derzeit geltenden Tierschutzgesetz, genauer gesagt § 6. Demnach ist es sogar strafbar und kann geahnded werden (Verstöße gegen Tierschutzgesetzte können z.B. mit Geldbußen oder Halterverbot bestraft werden; kommt Tierquälerei mit ins Spiel wird daraus sogar eine Sache des Strafgesetzbuches und es können dann sogar Freiheitsstrafen verhängt werden), wenn man ein Tier verstümmelt, und auch die Kastration wird als Verstümmelung gewertet, wenn sie ohne medizinische Indikation durchgeführt wird. *brummm*

Ihr müsstet also einen Tierarzt finden, der bereit ist, gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Warum es solche Tierärzte gibt, kann ich nur vermuten, vielleicht weil sie das Geld verdienen wollen. *grrrrr* Falls ihr also einen Hund aus dem Tierschutz nehmen wollt und euch ein solcher Vertrag vorgelegt wird, lasst euch davon nicht abschrecken, denn er ist eh ungültig (denn kein Vertrag steht über dem Gesetz, im Gegenteil, er muss sich sogar an Gesetze halten). Jetzt befürchten viele eine juristische Auseinandersetzung, vielleicht weil sie sich keinen Anwalt leisten können oder wollen. Das braucht ihr gar nicht, ihr könnt es getrost zur Gerichtsverhandlung kommen lassen, denn bisher hat kein Richter die Einhaltung eines Vertrages eingefordert, der gegen Gesetze verstößt. Wohl daher hat bisher auch noch keiner die Vertragseinhaltung richterlich eingefordert ;-) Denn dann müssten sie ja erklären, warum sie die medizinisch unnötige Kastration einfordern...die Argumente dürften mehr als nur dünn sein, und Richter interessieren sich weder für Ideologien noch für Geschlechterkämpfe (zumindest nicht im Gerichtssaal). 

Falls dann doch jemand euch dazu zwingen will, gibt den dezenten Hinweis auf den § 6 und dass ihr gegebenenfalls diesen Gesetzesbruch dem Veterinäramt und der Staatsanwaltschaft melden würdet. Da werden alle mit einem Minimum an Restintelligenz einen Rückzieher machen, denn andernfalls wäre das dann wohl das Ende ihrer „Tierschutz“-Aktivität...und somit auch ihrem Profilierungsvehikel...

Also liebe Halter, beschützt uns Hunde vor den Kleingeistern, die wegen ihrer Unbedeutsamkeit und Kleinheit uns benutzen um ein wenig Macht und Einfluss zu gewinnen  - gegen alle Vernunft, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Gesetze. Denn eure Hauptaufgabe ist, uns Sicherheit und Geborgenheit zu geben und nicht irgendwelchen Ideologen oder Testosteron-Angstgestörten zu gefallen! *jawohlwoaff*



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2 Kommentare:

  1. nun ja, sicherlich ist es nicht haltbar, aber es ist definitiv auch nicht strafbar denn das TschG ist hier doch ziemlich Auslegungssache im berühmten gern zitierten § 6 ,dort nämlich heißt es weiter in Abs.5

    "zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird" .
    Unkontrollierte Fortpflanzung sollte es ja bei uns nicht geben ( gibt es aber wie man an den ganzen "ups" Würfen sieht und zur weiteren Nutzung und Haltung ...hier sehe ich durchaus die Berchtigung bei Gnaden-und Schutzhöfen denn wie willst Du das im Griff haben ? Der Rüde unter Dauerstreß weil 5 oder mehr Hündinnen zu unterschiedlichen Zeiten heiß werden ? Das ist nicht zu leisten, auch vom Aufwand her nicht.
    Wenn jemand Einzelhaltung betreibt oder Gleichgeschlechtliche , sicher dann gibt es keinen Grund, aber wenn man eine gemischte Gruppe hat denke ich sollte man darüber nachdenken und auch handeln

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  2. wirklich gut zu wissen, dass man unterschreiben kann ohne es einzuhalten, ich finde all diese verträge auch total der unsinn...

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