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Dienstag, 18. Mai 2021

Tiere haben ein Recht auf Hilfe!

Was, wenn man dabei gegen das Gesetz verstößt?

Sie brechen in Wohnungen und Stallungen ein, retten Tiere aus der Not und brechen damit regelmäßig Gesetze: Radikale Tierschützer bewegen sich immer in einer dunkelgrauen Zone – ihnen ist das Wohl des Tieres wichtiger als das Einhalten von Gesetzen. Für manche sind sie ­Verbrecher, für andere wiederum Helden.

Eine Gänsehaut überzog mich, ein Kloß im Hals, der mir die Kehle förmlich zuschnürte, bildete sich und die Wut im Bauch stand kurz vor der Explosion. Im Laderaum des Autos waren diverse Boxen und darin Hunde in einem erbärmlichen Zustand: verwahrlost, verdreckt, verletzt. In einer Box fiepten völlig unterernährte Welpen, in einer anderen wimmerte ein an der Pfote verletzter Hund, dessen Fell am Hals vom Kettentragen schon ausgefallen war. Da war ein alter, blinder, zitternder Hund, ebenso wie eine Hündin mit sehr großen Zitzen – ich vermutete sofort, dass sie schon einige Welpen geworfen hatte. „Ja stimmt, dabei ist sie gerade mal 3 Jahre alt“, sagt Bernd (Name wurde geändert, das war die Bedingung: keine Namen, keine Fotos, selbst das Handy musste ich im Auto lassen) – denn Bernd ist ein „radikaler Tierschützer“, den ich über verschlungene Pfade aus meiner etwas „wilderen“ Jugend kannte (wir berichteten in unserem Blog GASSIREPORT über dieses Zusammentreffen: „Radikale Tierschützer – Verbrecher oder Helden?“).

Auch Tiere haben ein Recht darauf, dass ihnen geholfen wird!
Foto: Lutz Borger

Das Erste, was an ihm auffällt, sind seine riesigen Pranken. Da stand er vor mir, in etwa mit den Ausmaßen eines großen Kühlschrankes. Einer von diesen amerikanischen Kühlschränken – die Amis neigen ja bekanntlich ein wenig zur Gigantomanie. Er wirkt etwas grobschlächtig. Sein Händedruck ist fest, was viele ja mit Charakter verbinden, andere wiederum darin nur die Angabe mit der Körperkraft sehen. Egal, ich bin aus einem bestimmten Grund hier, und wenn es der Recherche dient und er sich dadurch „sicherer“ fühlt, kann er meinetwegen auch angeben.

Immer wieder bricht Bernd irgendwo ein und „befreit“ misshandelte Tiere – so sieht er es. Doch juristisch gesehen begeht er damit auch eine Straftat. Gleich mehrere Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB) könnten hier greifen, wie beispielsweise § 123, 242, 243,244, 246 oder 303. Denn zunächst ist es ja Einbruch und die Aneignung von fremdem Eigentum, nicht selten mit Sachbeschädigung. Jedoch gelten Tiere – anders wie viele vermuten und es auch immer gerne in den Sozialen Medien gern falsch verbreiten – nicht als Sache. ­Dieser Mythos hält sich auch deswegen hartnäckig, weil häufig Gesetze über „Sachen“ zur Anwendung kommen, was aber nicht bedeutet, dass juristisch gesehen Tiere als Gegenstände zu sehen sind! In § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere ­Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ In Österreich ­findet sich in § 285a ABGB eine gleichlautende Regelung, so die auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Susanne Chyba.
Chyba weiter: „Seit 2013 ist in Österreich Tierschutz als Staatsziel verfassungsrechtlich verankert. § 2 BVG Nachhaltigkeit lautet: ‚Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum Tierschutz.‘ Erfasst ist aber nur der ‚Individualtierschutz‘, d.h. der Schutz des einzelnen Tiers.“
 

Susan Beaucamp
Foto: Kanzlei
Bereits seit 2002 steht der Tierschutz in Deutschland als Staatsziel sogar im Grundgesetz (siehe GG 20a). „Mit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel im GG ist er als hohes Rechtsgut anerkannt“, sagt die auf Tierrecht spezialisierte Anwältin Susan Beaucamp. Wohl auch deswegen entschied das Landgericht Magdeburg am 11. Oktober 2017: „Das Eindringen von Mitgliedern einer Tierschutzorganisation in die Stallungen einer Tierzuchtanlage, um dort Verstöße gegen die Tierschutznutztierverordnung mit Foto- und Filmaufnahmen zu dokumentieren und anschließend die Öffentlichkeit zu informieren und bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, kann als Nothilfe gemäß § 32 StGB und aufgrund eines Notstandes gemäß § 34 StGB gerechtfertigt sein. Denn Tiere sind als nothilfefähig und der Tierschutz als notstandsfähiges Rechtsgut anzusehen“, berichtet der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil (Autor des Buches „Ihr Recht rund ums Haustier“). Dr. Susanne Chyba zur Situation in Österreich: „Eine vergleichbare Entscheidung ist in Österreich noch nicht bekannt. Einer der berühmtesten Strafprozesse zu diesem Thema ist jedoch der sogenannte „Wiener Neustädter Tierschützerprozess“ vor dem Landesgericht Wiener Neustadt, der 2006 mit dem Ermittlungsverfahren begann und für alle 13 Aktivisten 2011 mit einem Freispruch u.a. vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation endete.“ Das Brechen von anderen Gesetzen kann also im Einzelfall durch Nothilfe gerechtfertigt sein. Außerdem ergänzt Ackenheil: „Daneben wird durch § 1 TierSchG auch das im Mitgefühl für Tiere sich äußernde menschliche Empfinden mitgeschützt und im Ergebnis muss daher gegen Tierquälerei Nothilfe zulässig sein.“
 

Andreas Acknheil
Foto: Kanzlei


Das ist nun aber kein Freifahrtschein für Selbstjustiz: „Wer tierschutzwidrige Haltungszustände feststellt, dem ist grundsätzlich nicht erlaubt, im Wege der Selbsthilfe für Abhilfe zu sorgen. Dies dürfen regelmäßig nur die Ordnungsbehörden (Veterinärämter) oder bei Gefahr in Verzug auch die Polizei“, erklärt Ackenheil.

Dr. Susanne Chyba über einen Fall in Österreich: „Bemerkenswert ist die Entscheidung des LG St. Pölten aus dem Jahr 2004, in dem ein Tierschützer, der 7 Hühner aus einer Legebatterie entführt hatte, im Berufungsverfahren vom Vorwurf der Unterschlagung freigesprochen wurde. Das Berufungsgericht konnte zwar weder einen rechtfertigenden noch einen entschuldigenden Notstand im Sinne des § 10 StGB erkennen, da es den gegenständlichen Eingriff des Mannes nicht als das einzige Mittel zur Abwehr des drohenden Nachteils wertete. Das Gericht führte aber aus, dass im Rahmen der gesetzlichen Änderung des Tierschutzes ein Umdenken aller zu erwarten sei und es könne daher nicht a priori gesagt werden, dass eine Meldung bzw. Anzeige bei den Sicherheitsbehörden erfolglos geblieben und das Eingreifen der Behörde zu spät gekommen wäre. Das Berufungsgericht fand die Tat aber für nicht strafwürdig im Sinne des damals geltenden § 42 StGB, da sowohl die Schuld des Täters als auch die Folgen der Tat gering (der Schaden betrug nur 15 Euro) seien. Überdies erschien dem Berufungsgericht die Strafe nicht geboten, um den Täter oder andere von ähnlichen Delikten abzuhalten. Eine gleiche Entscheidung kann es aber auf Grund der Änderung des StGB nicht mehr geben.“

Aber was muss man als Normalsterblicher beachten, wenn man einem Tier in akuter Not helfen will? „Sofern man einem Hund helfen will, der misshandelt wird oder z.B. im Auto bei Hitze eingeschlossen ist, muss man sich vergewissern, dass es kein anderes Mittel gibt ihm zu helfen als eine Straftat zu begehen. Im Kopf sollte man durchgehen, was es für Möglichkeiten gibt. Den Halter des Wagens ausrufen lassen oder die Polizei verständigen. Erst wenn dafür wirklich keine Zeit mehr bleibt, sollte anderweitig gehandelt werden. Bestenfalls sollte man dokumentieren, wie der Zustand des Tieres ist. Im heutigen Zeitalter der Smartphones, die alle eine Kamera haben, sollte das leicht möglich sein. Ebenso ist es wichtig, vielleicht Zeugen zu finden, die die missliche Lage des Tieres ebenso beobachtet haben und später dies vor der Polizei aussagen. Wird ein Hund in der Nachbarschaft misshandelt, sollte das Veterinäramt eingeschaltet werden. Vorher sollte keine Aktion getätigt werden, den Hund auf eigene Faust zu retten“, sagt Beaucamp.

Das hilft zwar nicht gegen eine Anzeige, aber die Beweise können in einem etwaigen Prozess dann für den Tierretter sprechen, meint Ackenheil: „Gegen eine Anzeige kann man sich zunächst nicht schützen. Diese wird meist vom Hundehalter oder Fahrzeugführer/-halter gestellt. Die Anzeige erfolgt meist wegen Sachbeschädigung am Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift nicht ein, da der Fahrzeugführer nicht beim Betrieb des Kfz einen Schaden verursacht hat. Die eigene Haftpflichtversicherung des Tierretters greift nicht, da er die Scheibe vorsätzlich eingeschlagen hat und vorsätzliches Verhalten nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Dennoch wird ein Strafrichter meist das Verhalten des Tierretters als gerechtfertigt ansehen, so dass eine Bestrafung aus der Anzeige nicht erfolgen sollte. Der Tierhalter bzw. Fahrzeugführer /-halter kann jedoch gegen den Tierretter zivilrechtlich seinen entstandenen Schaden am Fahrzeug sowie gegebenenfalls auch die entstandenen Tierarztkosten der Tierrettung geltend machen. Dies folgt meist über § 823 BGB, bei dem jedoch erneut die Rechtfertigung des Handelns zu berücksichtigen ist. Insoweit sollte daher ein Gericht den Tierretter auch hierbei nicht verurteilen.“

So groß auch das moralische Verständnis sein mag, so sehr sollte man sich aber auch juristisch absichern – denn Selbstjustiz ist sicherlich keine Lösung in einer zivilisierten Gesellschaft. „Ich achte immer darauf, dass möglichst wenig kaputt geht und dokumentiere immer alles mit Videos, Fotos und Datum. Manchmal lasse ich auch Geld da, falls ich mal ein Schloss aufbrechen oder eine Scheibe einschlagen musste – ich will ja niemandem schaden, sondern nur dem Tier helfen“, sagt Bernd.



 

Anmk.: Dieser Artikel erschien zuerst in meiner Kolumne in WUFF - Das Hundemagazin 05/2018; parallel dazu erschien auch unser Blogbeitrag Wir Tiere haben ein Recht auf Hilfe!

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Mittwoch, 16. Dezember 2020

Über unseriösen Tierschutz und wie ihr das erkennen könnt

Tierschutz ist nicht gleich Tierschutz!

Immer wieder flimmern irgendwelche Spendenaufrufe von Tierschutzvereinen über den Bildschirm - vor allem vor Weihnachten. Meist hoch emotionalisiert, mit teilweise schockierenden Bildern. In der Tat gibt es viele Tiere, die Hilfe brauchen und die Vereine sind auf Spenden angewiesen. Aber leider gibt es auch viele Schwarze Schafe, die die Tierliebe ausnutzen, um die eigenen Taschen zu füllen. Doch wie erkennt ihr die seriösen und trennt sie von den unseriösen Tierschützern?

 

Das Döggelchen Rico stammt aus dem Tierschutz: Er war eine Beschlagnahmung durch den Amtsveterinär, weil er seine ersten 11 Lebenswochen nur in einem völlig verdreckten Keller verbrachte...
 

Gemeinnützigkeit statt Gewinnabsicht

Da wäre zunächst die Gemeinnützigkeit. Die kann ein Verein beantragen und wenn er gewisse Bedingungen erfüllt, bekommt er die zugesprochen. Ist für Vereine eine tolle Sache, denn dadurch sparen sie Steuern - dürfen aber auch keine Gewinne erwirtschaften. Ist ja auch logisch: Bei einer Gewinnorientierung handelt es sich um ein Unternehmen. Dabei ist das Kürzel "e.V." kein "Gütesiegel", denn es bedeutet nur, dass es eben ein eingetragener Verein ist, eine Gemeinnützigkeit ist damit nicht automatisch gegeben. 

Hier mal ein "skurriles" Beispiel: Ein Tierschutzverein, der auf Facebook sehr umtriebig ist, ruft immer wieder zu Spenden auf. Angeblich für Tierschutzprojekte in Osteuropa. Immer wieder werden herzzerreißende Fotos gepostet und der "Erfolg" mit Fotos angezeigt. Doch schaut man sich diese Fotos mal genauer an, fällt etwas auf: Oft wird nur eine Bretterwand an anderer Stelle aufgestellt oder ein Metallzaun verschoben, damit es anders aussieht als die zuvor geposteten Fotos. Offenbar fiel dem Finanzamt anhand der Rechenschaftsberichte irgendwas auf, so dass sie diesem Verein dann die Gemeinnützigkeit aberkannten. Und was macht der Verein? Obwohl er die Steuervorteile verloren hat (und somit das Geld weniger den Tieren zu Gute kommt), lässt er sich von seinen "Jüngern" feiern, weil man ja jetzt mit weniger Auflagen den Tieren helfen könnte. Ja ne, ist klar...also wer auf den platten PR-Trickversuch hereinfällt, lässt sich wohl jeden Bären aufbinden.

Transparenz schafft Vertrauen

Sie ist ein starkes Indiz für die Seriosität des Tierschutzvereins: Transparenz. Da es sich ja um einen Verein handelt und nicht um eine Privatperson, zieht das Argument der "Privatsphäre" nicht - es sei denn, man will was verheimlichen. Hier solltet ihr euch mal die Satzung anschauen, denn da steht schon mal grob drin, was der Verein macht und wofür die Gelder ausgegeben werden sollen. Noch konkreter ist der Rechenschaftsbericht, denn er zeigt wohin die Gelder im jeweiligen Jahr tatsächlich geflossen ist (den müssen Vereine erstellen, damit sie die Gemeinnützigkeit beibehalten können) - der Vorstand legt damit vor seinen Mitgliedern Rechenschaft ab. Beides müssen sie aber ihren Mitgliedern zukommen lassen (und wenn es Änderungen gibt, dann müssen sie ihre Mitgleider darüber informieren). Die meisten seriösen Vereine veröffentlichen daher Satzung und Rechenschaftsbericht auf ihren Webseiten. Sie sind dazu gesetzlich nicht verpflichtet, aber das bietet für sie viele Vorteile: Weniger Papierverbrauch und Portokosten, weniger Organisation etc. Und diesen Vereinen ist halt auch bewusst, dass sie mit Transparenz eben Vertrauen schaffen.

So sehen das auch unsere Leser: Bei einer Umfrage gaben 99% an, dass mangelnde Transparenz sie stutzig, ja misstrauisch macht.

Eure Meinung ist gefragt! #Transparenz schafft Vertrauen: So mancher #Tierschutzverein macht aus seiner Satzung ein...

Gepostet von Gassireport am Donnerstag, 7. November 2019

Doch auch bei solchen Vereinen, die weder Satzung, noch Rechenschaftsbericht veröffentlichen, könnt ihr sie einsehen, denn Vereine sind verpflichtet sie bei den zuständigen Behörden einzureichen: Im Vereinsregister (leider aber nicht kostenlos, aber es ist auch nicht sehr teuer).

"Verschleierungstechniken" von Tierschützern

Auch hier gibt es prominente Beipsiele: So existiert ein Tierschutzverein, der weder Satzung, noch Rechenschaftsberichte veröffentlicht - ja mehr noch: Denn sie haben gar keine Webseite. Das alleine ist schon seltsam, denn ein Verein hat ja ein berechtigtes Interesse daran, möglichst viele Leute zu erreichen. ja mehr noch, es ist eine der Kernaufgaben von Vereinen, Öffentlichkeit herzustellen. Warum also versteken. Als ich dann weiter recherchierte erfuhr ich so einiges: So schließen Mitglieder mit ihrem Beitritt einen Vertrag mit einer Versicherung. Nur so zur Info: Versicherungen zahlen für so eine Vermittlung so genannte Kick-backs, also Provisionen. 

Diese Intransparenz vergraulte auch die aus dem TV bekannte Schirmherrin. Mir liegt eine E-Mail vor, indem sie die fehlende Transparenz als Trennungsgrund angab. Gerüchten zu Folge, soll bei ihr wegen des Tierschutzvereins auch schon mal das Finanzamt geklingelt haben. Mehrere Leute berichteten mir beispielsweise, dass ein Grundstück zu Trainingszwecken für die Suchhunde angeschafft wurde. Nur lag dieses Grundstück geografisch so ungünstig gelegen, dass außer der Vereinsführenung keiner was davon hat.

In dem Zusammenhang stieß ich dann auf weitere "skurrile" Fälle. So sammelte eine in der Szene prominente Hundetrainerin regelmäßig Spenden für ihre Tierschutzprojekte im Ausland. Dabei erweckte sie den Eindruck, dass es sich um Vereine handelt. Doch dem war nicht so, es waren einfach nur Spendenaktionen - und sie liefen über das Konto des oben beschriebenen Tierschutzverein, der nicht mal eine Webseite hat. Das muss nicht, aber kann sehr geeignet sein, um zu verschleiern, wohin die Gelder dann tatsächlich fließen und wofür sie ausgegeben werden. Offenbar ist man aber irgendwann wohl vorsichtig geworden (vielleicht durch meine Recherchen aufgeschreckt?) und hat dann doch einen eigenen Verein gegründet - der hat sogar eine Webseite, aber Satzung und Rechenschaftsbericht sucht man da vergeblich (obwohl zur Gründung des Vereins bei Anfragen das in Aussicht gestellt wurde). Meine persönliche Meinung: Vertrauen schafft man anders!

Tja, Tierschutz ist eben nicht gleich Tierschutz. So mancher will nur Geld machen und nutzt dafür die Tierliebe aus. Selbstverständlich bedeutet eine solche mangeldne Transparenz nicht zwangsweise, dass etwas unseriös ist. Aber es macht doch stutzig, wenn solche Konstruktionen gewählt werden und man muss sich fragen: Was wollen die verbergen? und warum?

 

Auch Leon ist ein Tierschutzhund: Da man seine schwangere Mutter auf einer Müllhalde fand, wurde er in einem Tierheim geboren und verbrachte dort seine ersten Lebenswochen...
 

Tierschutz ist wichtig! Denn diese armen Tiere brauchen unsere Hilfe und unseren Schutz. Ich selber habe so eine irrationale Dankbarkeit für den Tierschutz: Klar, verdanke ich ihnen doch so gut wie alle meine Hunde. Aber genau deswegen finde ich es um so wichtiger, die seriösen von den unseriösen Tierschützern zu trennen - damit die Hilfe wirklich den Tieren zu Gute kommt und nicht der Geldbörse oder Urlaubskasse irgendwelche Möchtegern-Tierschützer, die sich nur profilieren wollen.

Ein letzter Tipp: 

Schlagt doch den Tierschützern Sachspenden vor. Wenn die dann schon abwinken und lieber Geld wollen, solltet ihr misstrauisch werden und euch über den Verein und die dahinter stehenden Personen informieren BEVOR ihr was spendet. Damit eure Hilfe auch wirklich bei denen ankommt, die sie wirklich brauchen: den Tieren.

 

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Freitag, 27. November 2020

Kastration – bequem, aber für wen?

„Ihr Rüde ist ja intakt“, sagt die Dame mit mehr als deutlicher Verwunderung in der Stimme. Um sie noch mehr zu irritieren, antworte ich mit gewissem Stolz in der Stimme und einem süffisanten Lächeln: „Stimmt, er ist nicht kaputt.“ Zugegeben, das war etwas (absichtlich) provokant. Aber wie das Wort schon sagt, bedeutet „intakt“ so viel wie „ganz, heil, in Ordnung“. Insofern war meine Wortwahl also richtig, denn das Gegenteil davon ist ja dann „nicht heil, kaputt“. Die Selbstverständlichkeit in meiner Stimme schien die Dame zu irritieren, mit deutlich nervösem Vibrato in ihrer Stimme entgegnete sie mir: „Also ich habe unseren Rüden, kurz nachdem er zu uns kam, kastrieren lassen.“ Nicht nur aus ­beruflicher Neugierde wollte ich wissen, warum. Ihre Antwort: „Weil mir sein Rüdengehabe auf die Nerven ging!“ Warum sie sich dann überhaupt einen Rüden geholt hätte, wollte ich wissen, denn die logische Schlussfolgerung wäre doch dann, dass sie ein Weibchen nimmt. „Neeee, die sind dann zweimal im Jahr verwirrt, und außerdem tropfen die dann alles voll …“

Nun ist es aber nicht so, dass uns solche skurrilen Fälle bei unseren Gassigängen nur im ­Zusammenhang mit Rüden ­vorkamen. Erst kurz zuvor erklärte uns eine andere Halterin, dass sie ihr Weibchen hat kastrieren lassen, „damit die nicht so verwirrt ist wie bei der Läufigkeit typischerweise; außerdem: so bleibt die Wohnung sauber und ich kann sie ganzjährig im Bett schlafen lassen.“ Aus ihrer Sicht mögen das vielleicht ­plausible Gründe sein. Doch in ­meinen Augen erscheint mir das nicht nur unlogisch, es zeigt auch einen ge­wissen Mangel an Respekt vor dem Leben und dessen Unversehrtheit. Vor allem zeigt es aber, wie sehr der Mensch aus egoistischen Gründen bereit ist in die Natur zu pfuschen – oder besser gesagt: zu schnippeln. Damit es für IHN passt und bequem ist. Doch was ist mit den Hunden? Der darf dann alle Nachteile alleine mit sich schleppen …

Statt Bequemlichkeit lieber Freundschaft
Foto: Lutz Borger


Am liebsten würde ich solchen Haltern empfehlen, sich doch besser ein Stofftier zuzulegen – die sind dann noch pflegeleichter. Oder auch die relativ neuen „Roboter-Dogs“, die kann man sogar ausschalten. Gesetzlich ist die Lage klar: Das Amputieren von Körperteilen (ohne medizinische Indikation) ist laut Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes verboten. Ein Verstoß kann – sofern es zur Anklage kommt – mit Geldbußen und Halteverbot bestraft werden. Sollte dann noch Tierquälerei nachgewiesen werden (beispielsweise durch unsachgemäße Operation durch jemanden, der kein Tierarzt ist), wird das Ganze sogar zur Strafsache – dann können sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Damit spiegelt die Gesetzeslage durchaus auch den derzeitigen Stand der ­Wissenschaft wider: Aus verhaltensbiologischer Sicht birgt die Kastration sowohl von Rüden (Udo Gansloßer in WUFF 12/2010) als auch von Hündinnen (Sophie Strodtbeck in WUFF 2/2011) mehr Risiken als Vorteile. Sofern man überhaupt von Vorteilen sprechen kann – denn den „genießen“ dann über­wiegend die Menschen, mit den Nach­teilen haben dann die Hunde zu kämpfen.

So sind kastrierte Rüden nicht selten Opfer von Mobbing durch andere Hunde. Doch statt den Sinn der Kastration zu hinterfragen, reagiert so mancher Halter da mit wenig nachvollziehbarer Logik (vermutlich, weil er sich selber ­keinen Fehler eingestehen will). So war der Lösungsvorschlag von so manchem Hundehalter, um dieses Mobbing zu verhindern, dass es das Beste sei, wenn doch alle Rüden kastriert wären – denn so wären die ja dann alle unter sich und keiner würde gemobbt. Eine solche Lösung ­bewahrt zwar den jeweiligen Hunde­halter davor, sich seinem Irrtum zu stellen, doch die gesundheitlichen Konsequenzen wischt es nicht hinweg. So steigt beispielsweise das Risiko an bestimmten Krebsarten zu erkranken mit der Kastration (nach derzeitigem Kenntnisstand sogar mehr, als dass sie andere Tumorarten verhindert).

Umso erstaunlicher ist es, dass sogar Tierschützer manchmal skurrile Wege gehen und die Kastration von vermittelten Hunden sogar vertraglich verlangen. Ganz davon abgesehen, dass solche Klauseln in Verträgen ungültig – weil rechtswidrig – sind, scheint diesen Tierschützern nicht bewusst zu sein, dass sie damit auch dem illegalen Hunde­handel in die Hände spielen. (übrigens: der Tierhandel ist nach dem Menschen- und Waffenhandel das lukrativste Geschäft für das organisierte Verbrechen siehe auch Artikel ab Seite 24)

Probleme stehen wir gemeinsam durch - als Team
Foto: Lutz Borger

 

Aber warum akzeptieren so viele Halter denn nicht ihren Hund, so wie er ist? Denn schließlich „ist der Hund unser Bindeglied zur Natur“, wie Günther Bloch weiß (Interview in WUFF 9/2016). Warum ihn also dann nicht belassen, wie die Natur es vorgesehen hat? Sicher, das ist vielleicht unbequem und nicht immer einfach. Aber mal Hand aufs Herz: Wer ­würde denn sein Kind kastrieren, wenn es in die Pubertät kommt? Und welche ­Triebe sich da Bahn brechen, weiß ja sicher jeder noch aus eigener Erfahrung.

Von daher bleibt mein Döggelchen Rico unkastriert, solange es nicht medizinisch notwendig werden sollte. Die Nachteile stehen wir schon durch – gemeinsam!


Anmk.: Dieser Artikel erschien zuerst in meiner Kolumne in WUFF - Das Hundemagazin 11/2017; parallel dazu erschien auch unser Blogbeitrag Kastration aus Bequemlichkeit ist unfair gegenüber uns Hunden


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Freitag, 11. Oktober 2019

[Watchdog] Skurrile Machenschaften im Tierschutz

Einige Tierschutzvereine engagieren Agenturen und Anwälte, statt die Spendengelder für die Tiere zu verwenden

Vor einiger Zeit kontaktierten mich gleich mehrere Tierschützer und ihre Vereine und baten um Rat. Was sie erzählten fand ich gelinde gesagt ziemlich skurril. Und vor allem stellte sich mir die Frage, ob DAS, was sie mir erzählten, ein sinnvoller Einsatz von Spendengeldern ist...


Rico und Leon schnüffeln gern auch unter der Oberfläche - besonders wenn es um das Wohl ihrer Fellfreunde geht!


Marketing-Agentur für Tierschutz

Gleich mehrere Tierschützer berichteten mir davon, dass der ein oder andere Verein beim Einsammeln von Spendengeldern sich von Marketing-Agenturen unterstützen lässt. Und nur kurze Zeit später meldete sich so ein Fall auch direkt bei mir - die Agentur fragte sogar, ob ich sie werbetechnisch nicht unterstützen könnte (am liebsten für umsonst, es wäre ja für einen guten Zweck...ne ist klar, und das eigene Agentur-Team arbeitet sicher auch für umsonst). Selbst wenn die Agenturen einen "Freundschaftspreis" dafür nehmen, werden die es sicher nicht umsonst machen (und wenn doch "offiziell", so gibt es andere Wege "hintenrum" abzukassieren - nicht selten nutzen die Agenturen dass auch noch für die Eigen-PR). Irgendwie fand ich es schräg für gemeinnützige Vereine, dass Spendengelder dafür ausgegeben werden, um noch mehr einzusammeln. Aber als 2. Gedanke kam mir, dass ja nur größere Vereine sich sowas leisten können und somit all die vielen idealistischen, kleinen Orgas dagegen sich das nicht leisten können. Das führt dann aber zu einer weiteren Konzentration der Spendengelder bei den größeren. Auch eine Art der ökonomischen Verdrängung, die man in der Wirtschaft ja schon öfters beobachten konnte - aber bei einem gemeinnützigen Verein? Sollte da das Wohl der Tiere nicht im Vordergrund stehen?


Gewerblicher Markenschutz bei gemeinnützigem Verein

Nicht weniger befremdlich fand ich den Fall, den mir ebenfalls mehrere Tierschützer berichteten und mir auch Fotos von den Anwaltsschreiben zukommen ließen als Beleg: Demnach hat eine Tierschutz-Orga sich ihr Logo und ihren Namen markenrechtlich schützen lassen. Sowas gibt es nicht umsonst und wenn ein Anwalt das übernimmt, dann wird es richtig teuer. Ob hierfür auch Spendengelder verwendet wurden, kann ich nur vermuten (die Kontoauszüge und Rechenschaftsberichte des Vereins könnten Gewissheit geben) - aber irgendwoher muss das Geld für das Anwaltshonorar ja herkommen. Und wenn nicht für die Markenanmeldung an sich, dann doch für die Abmahnschreiben, die der Verein dann an diverse andere Tierschutzvereine schickte, damit die ihren Namen ändern. Aber nicht nur, dass Spendengelder statt für die Tiere dann für Anwälte ausgegeben werden, fand ich "seltsam". Auch das Gebahren fand ich für einen gemeinnützigen Verein ziemlich befremdlich. Die argumentieren mit der "Markenreinheit" - eine typisch ökonomische Argumentation. Aber als gemeinnütziger Verein hat man doch hat man doch keine Gewinnabsicht - denn dann hätte man doch gleich eine GmbH gründen können, oder für einen wohltätigen Zweck eben eine gGmbH (gemeinnützige GmbH). Schließlich macht die Anmeldung einer Marke ja nur Sinn, wenn man diese auch gewerblich nutzen möchte - ansonsten reicht auch das Urheberrecht um sie zu schützen (aber da verdient hat dann der Anwalt nicht mit). Aber ich glaube auch nicht, dass vor einem Gericht die Argumentation bestand gehabt hätte, da es dabei um den Begriff "Pfote" und Abwandlungen in den Namen der verschiedenen Tierschutzvereine ging. Schwer vorstellbar, dass ein Richter einen so allgemein gängigen Begriff als "schützenswert" einstuft (ähnliche hat ein Gericht mal vor langer Zeit auch zum Begriff Schubkarre entschieden). Freilich wissen das gerade kleine Tierschutzvereine nicht, sie sind ja keine Anwälte und da sie meist auch weniger Spenden bekommen, können die sich auch keinen leisten...

Offenbar sehen das aber unsere Leser genau so. Eine kurze Umfrage erbrachte, dass die große Mehrheit (96%) das ebenfalls seltsam finden. Nur 4% fanden das "okay"...




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Freitag, 6. April 2018

Wir Tiere haben ein Recht auf Hilfe!

🐶 Ein Recht auf Hilfe - das haben wir Tiere hier in Deutschland. In unserer aktuellen Kolumne im Hundemagazin WUFF beschreibt mein menschliches Cerebral-Interface die rechtliche Sicht, indem er die auf Tierrecht spezialisierten Anwälte Susan Beaucamp, Andreas Ackenheil befragt hat. Wir hatten ja mal einen solchen radikalen Tierschützer getroffen, der Tiere aus teilweise grausamen Lebensumständen befreit. Dafür brechen sie andere menschliche Gesetze und sind demnach Verbrecher, aber sie befolgen dafür andere Gesetze und sind deswegen auch für viele Helden.

🐶 Ich hab mal recherchiert...nunja, in den Unterlagen meines Ollen geschnuppert... *frechwedel*Foto: Lutz Borger

Andreas Ackenheil
Denn wusstet ihr, dass man aus euren Gesetzen quasi auch eine "Unterlassene Hilfeleistung bei Tieren" ableiten könnte? Ich hab mal in die Interview-Unterlagen meines Ollen geschnuppert und bin dabei auf interessante Passagen gestoßen. Auf die Frage: § 323 c Absatz 1 StGB behandelt den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Gilt das auch für Hunde, sofern eine Gefahr für sie besteht?, antwortete Ackenheil: "Dies ist eindeutig im Gesetz nicht geregelt, kann sich jedoch aus der Auslegung der entscheidenden Paragraphen ergeben. Danach liegt eine unterlassene Hilfeleistung vor, wenn jemand vorsätzlich bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist (§ 323c StGB).

Als Unglücksfall muss ein plötzliches Ereignis auch dann verstanden werden, wenn es eine erhebliche Gefahr für ein Tier hervorruft oder hervorzurufen droht. Unglücksfälle nur auf menschliche Individualrechtsgüter zu beschränken, ist vom Gesetzeswortlaut nicht geboten und jedenfalls seit der Änderung des § 90a BGB nicht mehr korrekt. Ein plötzliches Ereignis kann eine rohe Mißhandlung sein.

Andreas Ackenheil mit Maggie und Bubbles

Hilfeleistungspflicht besteht jedenfalls gegenüber einem angefahrenen Hund bzw. einer unmittelbar bevorstehenden oder gerade stattfindenden Tierquälerei. Unterlassene Hilfeleistung gegenüber einem Tier kann gem. § 323 c StGB auch begehen, wer nicht hilft, obwohl ein Tier in Lebensgefahr schwebt bzw. ihm der Eintritt oder die Fortdauer vermeidbarer Schmerzen oder Leiden droht.

Andreas Ackenheil mit Maggie und Emma

Auch unmittelbar drohende Gewalttaten wie Tierquälerei durch Dritte können genügen. Erforderlich ist eine Hilfeleistung immer dann, wenn nach dem ex –ante-Urteil eines verständigen Beobachters der Täter zur Zeit seines möglichen Handelns eine Chance hatte, den drohenden Schaden abzuwenden und sei es auch nur dadurch, dass er die Polizei, einen Tierarzt oder die zuständige Verwaltungsbehörde verständigt."

Susan Beaucamp mit ihren Vizslas
Zur gleichen Frage sagt Beaucamp: "§ 323 c StGB begründet eine allgemeine Hilfeleistungspflicht in akuten Notlagen. Es muss ein Unglücksfall, eine gemeine Gefahr oder eine Not bestehen. Dem Hilfeleistenden muss es dabei aber auch möglich sein zu helfen und es muss ihm zumutbar sein.

Grundsätzlich beschränkt sich die Vorschrift nicht nur auf Menschen. Im Tierschutzkommentar von Lorz/Metzger, ist beschrieben, dass als Unglücksfall auch ein plötzliches Ereignis verstanden werden muss, wenn es eine erhebliche Gefahr für ein Tier hervorruft oder es hervorzurufen droht. Eine ledigliche Anwendung auf menschliche Individualrechtsgüter sei vom gesetzlichen Wortlaut nicht geboten und vor allem seit der Änderung des § 90 a BGB nicht mehr korrekt.

Susan Beaucamp

Da Tiere Verfassungsstatus besitzen und mithin durch den Staat geschützt werden, ist von einer Beschränkung des § 323 c nur auf Menschen abzusehen. Somit kann in einer Gefahrensituation für einen Hund auch eine Handlungspflicht bestehen, sofern sie für den Beobachter zumutbar, also auch ungefährlich und möglich ist.

Wenn ein Hund auf der Autobahn angefahren wurde und auf der mittleren Leitplanke liegt, wäre es für Autofahrer beispielsweise nicht zumutbar auszusteigen und über die Autobahn zu laufen. Ein Anruf bei der Polizei jedoch schon.

Susan Beaucamp

Jene unterlassene Hilfeleistung aber auch anzuzeigen, ist nur mit Beweisen dahingehend sinnvoll, dass derjenige wirklich absichtlich die Gefahr übersehen und übergangen hat, obwohl es ihm möglich gewesen wäre zu helfen. Solche Beweise zu bekommen, gestaltet sich jedoch in der Praxis meist schwierig."

🐶 Okay, zugegeben: als Hund versteh ich nicht alles davon... *ohrennachvorn* Es ist in eurem Rudel namens Gesellschaft auf jeden Fall kein Freifahrtschein für Selbstjustiz! Aber offenbar haben wir zumindest theoretisch ein Recht darauf, dass ihr uns in der akuten Not helft. Immerhin habe ich auch gelernt, dass wir Tiere keine Sachen sind für das Gesetz - so wie viele ja immer behaupten. Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §90a) steht das ausdrücklich (nur eben müssen in vielen Fällen Gesetze für Sachen angewendet werden, wobei mittlerweile die emotionale Bedeutung des Haustieres wohl vielfach berücksichtigt wird). Auch das der Tierschutz seit einiger Zeit Staatsziel ist in vielen Ländern, finde ich wuffig. *wedelfreu* Ist immerhin auch schon mal ein Fortschritt - wenn auch nur ein theoretischer... Aber wie sagte mal ein schlauer 2-Beiner, Mahatma Gandhi: "Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandeln."


Interessante Literatur zu dem Thema: Einen juristischen Querbeet-Überblick bieten das Werk "Ihr Recht rund ums Haustier" von Andreas Ackenheil. Es ersetzt zwar nicht den Gang zum Anwalt, aber es hilft sich vorab zu informieren und so auch teils weit verbreiteten Irrtümern vorzubeugen.






PS: Dies ist der ergänzende Blogbeitrag zu unserer Kolumne in WUFF - Das Hundemagazin (05/2018) "Tiere haben ein Recht auf Hilfe!"



Sonntag, 10. Juli 2016

[Watchdog] Manches was in einigen Tierschutzverträgen steht, hat mit Tierschutz nichts zu tun - beispielsweise Kastration

Heute will ich mich mal eines ernsteren Themas annehmen, dem der Kastration von uns Hunden. Nein, keine Sorge, es wird keine Ideologiekritik, auch nicht ein Vergleich der Geschlechter...denn mittlerweile wissen ja alle, dass viele Menschenfrauen recht schnell einer Kastration eines Rüden zustimmen, aber abwehrend die Hände heben, wenn es ein Weibchen ist und umgekehrt bei Männern. Auch die biologischen (manchmal führt es zu Fettleibigkeit) oder sozialen (nicht selten werden Kastraten von den intakten Hunden gemobbt) Punkte lasse ich mal hier außen vor - das würde zu weit führen. Statt dessen will ich mich mal zu einigen gesetzlichen Tatsachen äußern.

Schon gemein, dass manche uns Hunde benutzen um ihre kleinlichen Machtgelüste zu befriedigen...merken die denn nicht, was die damit über sich selber verraten?

Immer wieder tauchen sogenannte Übernahme-Verträge auf, ausgerechnet aus dem „Tierschutz“, die eine Kastration (meist auch nur bei den Rüden) als Verpflichtung hineinschreiben. *schüttel* Für jeden, dem das nicht passt, habe ich eine beruhigende Nachricht: Diese Vertragspunkte sind juristisch nicht haltbar und damit nichtig...oder konkret gesagt: ihr könnt solche Verträge ruhig unterschreiben, aber müsst euch nicht daran halten. Warum nicht? Ganz einfach, sie widersprechen dem derzeit geltenden Tierschutzgesetz, genauer gesagt § 6. Demnach ist es sogar strafbar und kann geahnded werden (Verstöße gegen Tierschutzgesetzte können z.B. mit Geldbußen oder Halterverbot bestraft werden; kommt Tierquälerei mit ins Spiel wird daraus sogar eine Sache des Strafgesetzbuches und es können dann sogar Freiheitsstrafen verhängt werden), wenn man ein Tier verstümmelt, und auch die Kastration wird als Verstümmelung gewertet, wenn sie ohne medizinische Indikation durchgeführt wird. *brummm*

Ihr müsstet also einen Tierarzt finden, der bereit ist, gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Warum es solche Tierärzte gibt, kann ich nur vermuten, vielleicht weil sie das Geld verdienen wollen. *grrrrr* Falls ihr also einen Hund aus dem Tierschutz nehmen wollt und euch ein solcher Vertrag vorgelegt wird, lasst euch davon nicht abschrecken, denn er ist eh ungültig (denn kein Vertrag steht über dem Gesetz, im Gegenteil, er muss sich sogar an Gesetze halten). Jetzt befürchten viele eine juristische Auseinandersetzung, vielleicht weil sie sich keinen Anwalt leisten können oder wollen. Das braucht ihr gar nicht, ihr könnt es getrost zur Gerichtsverhandlung kommen lassen, denn bisher hat kein Richter die Einhaltung eines Vertrages eingefordert, der gegen Gesetze verstößt. Wohl daher hat bisher auch noch keiner die Vertragseinhaltung richterlich eingefordert ;-) Denn dann müssten sie ja erklären, warum sie die medizinisch unnötige Kastration einfordern...die Argumente dürften mehr als nur dünn sein, und Richter interessieren sich weder für Ideologien noch für Geschlechterkämpfe (zumindest nicht im Gerichtssaal). 

Falls dann doch jemand euch dazu zwingen will, gibt den dezenten Hinweis auf den § 6 und dass ihr gegebenenfalls diesen Gesetzesbruch dem Veterinäramt und der Staatsanwaltschaft melden würdet. Da werden alle mit einem Minimum an Restintelligenz einen Rückzieher machen, denn andernfalls wäre das dann wohl das Ende ihrer „Tierschutz“-Aktivität...und somit auch ihrem Profilierungsvehikel...

Also liebe Halter, beschützt uns Hunde vor den Kleingeistern, die wegen ihrer Unbedeutsamkeit und Kleinheit uns benutzen um ein wenig Macht und Einfluss zu gewinnen  - gegen alle Vernunft, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Gesetze. Denn eure Hauptaufgabe ist, uns Sicherheit und Geborgenheit zu geben und nicht irgendwelchen Ideologen oder Testosteron-Angstgestörten zu gefallen! *jawohlwoaff*



Interessante Links zum Thema:



Donnerstag, 16. Juni 2016

[Interview] Das sagen verschiedene Hundetrainer zur Erlaubnispflicht nach §11 Tierschutzgesetz

Das folgende Interview stellt in mehrererleih Hinsicht etwas besonderes dar. Ich glaub ich habe noch nie so lange an einem Interview gearbeitet (wenn auch nicht an einem Stück) wie an diesem. Als Journalist hätte ich wohl schon zu Anfang das Interview professionell nett aber unwahr abgesagt, als Blogger wohl wenig später genervt mich anderen Themen gewidmet, doch als Hundehalter war ich zu wissbegierig. Noch nie gab es schon im Vorfeld so viel Austausch. Mehr als einmal wich ich auch von journalistischen Kriterien und Standards ab, ging Kompromisse ein - aber hey, es ist unser persönlicher Blog und mir ging es in erster Linie um den Wissensgewinn. Und den bekam ich gleich auch in mehrerer Hinsicht geliefert.

Schon des Öfteren bot ich ja unseren Blog als neutrale Plattform an, so beispielsweise beim Projekt "Hunde-Schweiz" um die verschieden Trainingsrichtungen mal zusammen zu bringen. Außerdem empfehlen wir ja eh immer wieder, sich aus mehreren Quellen zu informieren, so auch bei unseren Buchvorstellungen. Man muss ja schließlich mehrere Seiten hören und lesen um sich ein annäherndes Bild machen zu können. Denn wie heißt es noch so schön: Eine Medaille hat immer 2 Seiten - und ich ergänze oft noch: Und zusätzlich einen Rand.

Schon damals war deshalb angedacht auch Hundetrainer zum Thema Erlaubnispflicht nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG) zu interviewen. Daher freute ich mich sehr, als sich einige Hundetrainer bei mir meldeten, wegen des Interviews mit dem Leiter des Veterinäramtes Düsseldorf, Klaus Meyer. Die meisten mit Kritik - manche davon berechtigt, viele davon eher unsachlich, unlogisch, ja zuweilen sogar niedlich (wenn das Thema nicht so ernst wäre). Dennoch freute ich mich über JEDEN. Ja ich weiß, kommt einigen komisch vor - ist aber so bei Medienmenschen (und nach über 20 Jahren kann ich nicht aus meiner Haut). Denn das zeigte mir, dass ich das richtige Thema aufgegriffen hatte. Und ich verstand sogar die Entrüstung und auch Unsachlichkeit von einigen. Ging und geht es doch bei vielen Hundetrainern um ihre Existenz.

Es war daher nicht einfach, allen klar zu machen, dass ich zwar Verständnis habe, aber nicht deren Sprachrohr bin. Und schon mal gar nicht ihr Lobbyist! Wenn überhaupt sehe ich mich eher als Vertreter der Hundehalter! Die kommen mir bei den meisten Diskussionen eh zu kurz...aber das ist eine andere Geschichte. Jedenfalls gab es einen Erkenntnisgewinn, der so nicht vorgesehen war: Denn wegen des ganzen Heckmecks zog sich das Interview in die Länge (okay, ich konnte auch nicht jeden Tag da mitdiskutieren, schließlich bezahlt der Blog ja nicht unsere Miete etc.). Im Nachhinein vermute ich aber, dass man das hinauszögern wollte. Warum? Nun, die Vermutung liegt nahe, denn als dann endlich die Fragen fertig waren, von allen akzeptiert, ja schon seit mindestens 2 Wochen in deren Mail-Postfächern lagen, da regte sich eine kleine skurrile Minderheit auf und stellte wieder alles in Frage. Seltsamerweise schrieb mich einen Abend zuvor einer der "Redelsführer" sogar an und schrieb mir, dass er die Fragen soweit fertig beantwortet hat. Einen Tag später war dann alles wieder Mist - doch diese andere Meinung äußerte er gegenüber anderen Interviewpartnern. Nun, ich war in dieser Diskussion nicht involviert, aber einige die zu dieser Gruppe gehörten waren selber überrascht über den plötzlichen Stimmungsumschwung ihrer Kollegen - was ja nur logisch und verständlich ist, war doch nur wenige Stunden zuvor noch alles in Ordnung. 

Dabei kam dann heraus, dass sie doch gar nicht so sehr was gegen die Fragen und das Interview haben. Ja einige gaben sogar zu, dass sie nicht mal was gegen mich persönlich oder unseren Blog haben. ABER: Da einige gewisse Hundeunternehmen in und um Düsseldorf nicht wollen, dass wir "mehr Publicity" bekommen (schon der Gedankengang ist ein Witz, da WIR doch wegen unserer Reichweite ja angesprochen wurden, da so mehr "Publicity" erreicht würde und alleine von der Leseranzahl her nicht die Publicity durch einzelne Hundetrainer brauchen - aber naja, manche eindimensionale Charaktere müssen sich wohl wichtig nehmen um ihre Komplexe zu kompensieren), wollten sie jetzt doch nicht mehr mitmachen. Dass sie damit die eigene Sache verraten, wegen mehr als moralisch zweifelhaften Seilschaften ihre Kollegen und auch übergeordnete Interessen im Stich lassen, war wohl sekundär. Bei einigen scheint auch eine gewissen Abhängigkeit eine Rolle gespielt zu haben. Wirklich Schade! Vor allem für den Berufstand der Hundetrainer. Und so sinnlos. Denn ihre Absicht, uns zu schaden, lief ins Leere! Vielmehr schadeten sie damit ihren Kollegen und der gemeinsamen Sache.  Ja, und irgendwie schadeten sie damit auch sich selber, denn mit ihren Lästereien vergraulten sie zahlreiche Leute, meist diejenigen, die sie gern als Kunden gehabt hätten, weil zahlungskräftiger und gebildeter (einige Hundetrainer hatten mich ja genau deswegen schon früher mal kontaktiert, weil ich ihnen dabei behilflich sein sollte, solche Kunden zu gewinnen); zurück blieben dann mehrheitlich die Kunden, über deren Ungebildetheit und mangelnde Zahlungskraft sie sich so gern beschweren und ablästern, wenn diese nicht dabei sind.

Diejeingen, bei denen sie uns diffamiert haben, gehören eh nicht zu unseren Zielkunden - einen wirtschaftlicher Schaden konnten sie also somit nicht erreichen. Im Gegenteil: So entlarvten sich auch einige Störer. Arbeitstechnisch war es sogar eine Erleichterung, da wir nun statt über 15 Interviews nur 4 auswerten mussten. Dafür stellen die Hundetrainer, die sich den Fragen gestellt haben, nicht ihre persönlichen Interessen und Animositäten vor einer größeren Sache. Im Gegenteil, ich weiß, dass der ein oder andere, der bei unserem Interview mitgemacht hat, nicht gerade ein Fan unseres Blogs ist. Umso mehr ziehe ich meinen Hut vor den Interviewpartnern für ihre Teilnahme! Ihnen gebührt größter Respekt, da sie sich so für die Sache der Hundetrainer einsetzen!

Sie alle haben nicht nur mehrjährige Erfahrung, sondern auch mehrere Referenzen vorzuweisen. Sie alle haben nicht prinzipiell etwas gegen die Erlaubnispflicht. Aber sie stellen wie ich finde, durchaus berechtigte Fragen zur Ausführung und äußern auch Kritik. Einige haben selber schon Trainer ausgebildet, die die Erlaubnis bekamen, sie selber jedoch nicht... Das findet ihr unlogisch? Nun, lest selber das Interview und bildet euch eure eigene Meinung!

Interviewpartner:
 


Unseren Standpunkt kennt ihr ja: Einen Hunde-Führerschein für ALLE Hundebseitzer VOR der Anschaffung! Und Hundetrainer sollte ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf sein!
Foto: Der Papagraf

Was ist eurer Meinung nach das Kernproblem bei der Umsetzung des §11?

Lothar Schneider: Das nicht ausreichend sach- und fachkundige Veterinäre Sachkunde beurteilen müssen. Außerdem vermute ich, dass in einzelnen Landkreisen durchaus persönliche Belange der Veterinäre mit reinspielen hinsichtlich Bereinigung der Anzahl der Hundeschulen um einigen wenigen ein besseres Auskommen ermöglichen zu können. Außerdem der nicht professionelle Abstand der Veterinäre zu dem Thema.

Heike Beuse: Der Fokus kommt aus einer ganz bestimmten Richtung und wird auch in eine ganz bestimmte Richtung geleitet. Es ist viel im Argen, ob nun bei der theoretischen Überprüfung, oder der Überprüfung durch Kolleginnen/Kollegen. Die Überprüfung hat nichts mit einem Mindestmaß an Sachkunde zu tun. Es wird viel zu sehr in die Veterinärrichtung verlangt. Letztendlich birgt auch dies noch nicht geahnte Probleme, das werden wir, bzw. die Hunde und ihre Halter, dann in ein paar Jahren ausbügeln müssen.

Ixe Schäfer: Das die Ämter eigentlich gar nicht genau wissen, was sie wie machen sollen. Mein Vet. Amt beispielsweise sagt, dass sie keine Ahnung haben, was als „ausreichende Fachkenntnis“ gelten kann. Andere Ämter ziehen ihren Stiefel gradlinig durch, ohne Rücksicht auf Verluste.
Ich glaube, da wurde ein Gesetz aus der Hüfte geschossen, ohne sich über die Konsequenzen Gedanken zu machen. Soviel ich weiß wurde das in Absprache von Veterinärmediziner und den Tierärztekammern beschlossen. Für mich purer Lobbyismus, der ihnen zu einem Machtmonopol verhilft.


Bevor die Erlaubnispflicht durch die Veterinärämter eingeführt wurde, riefen viele Hundetrainer nach einer Kontrolle von Hundeschulen. Warum sind jetzt so viele gegen die Erlaubnis nach §11 des Tierschutzgesetzes?

Lothar: Weil die Umsetzung nicht einheitlich geregelt und durchgeführt sondern je nach Gemütslage und Vitamin B der Veterinäre durchgeführt wird.

Mona Göbel: Die Umsetzung ist mehr als fragwürdig! Sie ist unüberlegt, willkürlich und in vielen Fällen unmenschlich!

Ixe: Weil die Ämter anscheinend willkürlich entscheiden, wer eine Zulassung erhält. Die Umsetzung ist nicht nur ungerecht sondern vernichtet auch komplette Existenzen. Zudem wurde das Gesetz zum Schutz des Hundes geschaffen, was bei den Überprüfungen keine Rolle mehr spielt. Laut der AVV soll der Trainer ein Mindestmaß an Sachkunde belegen, was die meisten können. Dennoch sollen sie sich einer dreiteiligen Prüfung unterziehen, die zwischen 100 und 1000 Euro kosten kann. Die Kosten erfährt man erst nach der Prüfung.
Dann sind kaum Ämter in der Lage, die fachliche Kompetenz der Trainer überhaupt zu prüfen. Wie auch, war ja nie ihre Aufgabe. Dadurch werden externe (angebliche ) Sachverständige hinzu geholt. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Tierärzte, die besten Falls einen Kurs in Sachen Verhaltensanalyse bei Tieren belegten. Das bedeutet aber nicht, dass sie die Aufgaben eines Hundetrainers beurteilen können.
Was dabei gänzlich ungerecht ist, wenn es um den Schutz der Hunde geht (Tierschutz(!)Gesetz), dass Vereinstrainer sich der Überprüfung nicht stellen brauchen. Nur gewerblich arbeitende Personen.

Heike: Ich denke sie sind nicht gegen die Erlaubnispflicht, sondern eher gegen die Art und Weise der ungerechten Umsetzung.


Es gibt ja bekanntlich viele Wege, einem Mensch-Hund-Team zu helfen, es zu beraten. Methodik spielte bisher immer eine wichtige Rolle bei der Übereinkunft der Hundetrainer, ein gemeinsames Berufsbild zu kreieren. Glaubt ihr, dass es notwendig wäre, den Beruf des Hundetrainers zu einer staatlich anerkannten Ausbildung zu machen?

Mona: JA! Aber – Methodenfrei!

Heike: Ich denke das dürfte schwierig werden. Wenn, müssten ja jedwede Methoden einbezogen werden. Auch müsste es meiner Meinung nach eine Basisausbildung sein, mit der man sich für weitere Zweige qualifizieren kann.

Lothar: Zu allererst sollten wir festhalten: Hundetrainer ist ja noch kein Beruf. Und genau da müssen wir hin. Aber nicht auf Kosten der Tiere! Nicht zu Gunsten einiger wenige Geldmacher, die sich damit eine goldene Nase verdienen in einem ihnen berufsfremden Bereich Vorschriften zu machen. Nicht mit völlig veraltetem Wissen und nicht völlig eingerostet und so festgefahren, dass man immer wieder mit Kunden die Problematik hat, sie aus dem Mittelalter des Hundetrainings in die Neuzeit abzuholen. Nicht zu Gunsten einer Tierärtzelobby, die einfach dringend neue Beschäftigung sucht.


Bei dem Paragraphen soll es ja eigentlich um den Schutz des Hundes gehen. Sicherlich sind auch euch die unfeinen Methoden einiger Trainer bekannt. Eigentlich sollen doch genau die mit der Überprüfung gefunden werden. Hättet ihr ein oder zwei Vorschläge, wie man diese herausfiltern kann?

Mona: Aber natürlich! Überprüfung vor Ort unter realistischen Bedingungen! Ich wäre jederzeit bereit, auch eine unangekündigte Überprüfung durchführen zu lassen, da ich sicher bin, dass ich diese jederzeit auch bestehen würde! Jedoch sieht der Paragraph leider nur vor, dass gewerbsmäßig tätige Hundeerzieher/Hundeausbilder überprüft werden. Wer garantiert den Schutz des Hundes in den vielen Hundevereinen?

Lothar: Genau, mit mehr Stichpunktartige Kontrollen. Konkrete Vorgaben und Gesetzte was nicht erlaubt ist und die sind dann auch mit höheren Strafen als bisher zu belegen. Ist der Hundetrainer erst ein Beruf, kann dann auch ein Berufsverbot ausgesprochen werden. Das ist derzeit nur für das Gewerbe möglich. Aber das kann man umgehen: Also Gewerbe zumachen, ein neues eröffnen und Thema wieder gut...


Viele Hundetrainer haben gar kein Problem mit der Erlaubnispflicht nach §11 des Tierschutzgesetzes. Wie erklärt ihr euch diese unterschiedliche Einschätzung?

Lothar: Genau das ist ja die Problematik mit dem „Bundeseinheitlich nicht geregelt“. Ich nehme als Beispiel mich selbst und einige meiner ehemaligen Teamkollegen des Hundetrainerteam Deutschlands. Mehrere Kollegen haben in einem anderen Landkreis ihre Genehmigungen bekommen, wenn auch nur befristet. Aber sie haben die Genehmigungen. Gleiche Ausbildung, gleiche Inhalte, gleicher Zeitumfang, Auch Prüfer mit Tierärztekammer (TÄK) Zertifizierung dabei. Kein Problem.
Die Unterschiedliche Einschätzung der einzelnen Landkreise liegt darin, dass es keine einheitliche Regelung gibt. Es sind Hinweise und Vorschläge wie verfahren werden kann. Aber die Vorgaben des Bundes sind Empfehlungen, keine Weisung.

Ixe: Man muss ja nur die Prüfung machen und bestehen. Das kann theoretisch jeder Hundebesitzer, der einigermaßen Plan von Hunden hat.

Mona: Wenn ich nicht möchte, dass jemand weiss, wie ich wirklich arbeite und was ich im echten Arbeitsleben tue – dann gehe ich zur IHK oder zur TÄK – zahle den Preis, lerne vorher ein wenig, bestehe die Prüfung und tue danach… einfach was ich will.
Viele Kollegen hatten in ihrem Landkreis den Vorteil eines Amtes, das für eine Erlaubniserteilung das getan hat, was wir alle uns wünschen: Vorliegende Qualifikationen überprüfen (hierzu gehören auch die Jahre der Tätigkeit), Erlaubnis aussprechen oder eventuell vorhandene Defizite überprüfen. Hier hätte ich auch keinerlei Probleme!


Viele Hundetrainer kritisieren, dass Tierärzte kein so fundiertes Wissen hätten über das Verhalten von Hunden, und sie daher die Prüfung nicht abnehmen könnten. Andere Hundetrainer werden als Prüfer aber auch abgelehnt, weil diese ja Konkurrenten sind. Von wem möchtet ihr dann geprüft werden?

Ixe: Ich wurde von meinem Ausbilder Jan Nijboer bereits geprüft und habe meine Ausbildung, immerhin 2 Jahre, mit „sehr gut“ abgeschlossen. Zudem kann ich zahlreiche Fort- und Weiterbildungen nachweisen. Und das nicht nur in Hundetraining sondern auch im Umgang mit Kunden, Kommunikation mit Menschen, Reflexion und Supervision. Ich meine damit, dass ich mich persönlich weiterbilde, um den Kunden gerecht werden zu können. Das sollte genügen.

Heike: Ich finde grundsätzlich sollte jeder Amtstierarzt in der Lage sein zu beurteilen, ob ein tierschutzrelevanter Umgang mit dem Hund vorliegt oder nicht. Genau darum sollte es meiner Meinung nach gehen.

Lothar: Fachkundig zu sein als Prüfer ist schwer, wenn es nicht einheitlich, eindeutig und zweifelsfrei geregelt ist. Aber um geprüft zu werden muss nicht nur die Sachkunde, sondern auch betriebliche Belange mit ins Kalkül gezogen werden.
Ich persönlich habe kein Problem von einem anderen Hundetrainer geprüft zu werden, solange wir keine Überschneidungen hinsichtlich unseres Vertriebsgebietes haben, um überhaupt eine faire Beurteilung zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass es Prüfer sein müssen, die sich in allen Bereichen mehr als ausreichend auskennen und auch Synergien der einzelnen Trainingsschema anerkennen, und nicht nach Schema F nur eine Ausbildungs-/Trainingsmethode anerkennen.

Mona: Es geht um Tierschutz! Das sollte ein Amts-Veterinär schaffen können!


Was könnte man eurer Meinung nach besser machen als bei der jetzigen Erlaubnispflicht?

Heike: Eine reale Sichtung bei der Arbeit mit Hund und Halter und eine einheitliche Umsetzung.

Lothar: Das gesamte Prozedere sofort stoppen und nochmals von vorne. Aber dieses Mal nicht übers Knie gebrochen. Außerdem den Beruf etablieren und entsprechende Gesetze dazu machen. Und so eine bundeseinheitliche Regelung und Weisungbefugnis schaffen.

Ixe: Es gibt einige private Institute, die fachlich Kompetente Trainer ausbilden. Jeder, der einen Abschluss hat, sollte grundsätzlich erst einmal seine Anerkennung erhalten. Stellt sich die Frage nach Tierschutzrelevanter Praxis, können die Amts Vets das eigenständig, wenn sie den Unterricht eines Trainers in Augenschein nehmen. Allerdings werden sie so die schwarzen Schafe nicht finden.
Ein Bestandsschutz sollte beachtet werden. Einige meiner Kollegen sind bereits am Markt, da gab es noch gar keine Ausbildungsmöglichkeiten. Sie leisten hervorragende Arbeit, zum Wohle von Mensch und Hund. Wer seit über 10 Jahren niemals auffällig geworden ist, braucht sich keiner Prüfung zu unterziehen.
Wollen die Ämter tatsächlich die „üblen“ Trainer ausfindig machen, müssten sie unangekündigte Unterrichtsbesuche machen.

Mona: Erstens sollte man sich auch die Vereine, die bisher vom § 11 ausgenommen sind, sehr genau ansehen! Und Zweitens sollten Fachgespräche unter realen Bedingungen vor Ort durchgeführt werden!


Im Interview mit dem Amtsleiter des Veterinäramtes Düsseldorf, Herrn Meyer; gab es Äußerungen, die Sie irritiert haben. Welche waren das? Und was störte euch daran?

Ixe: Das einzige, was ich fragwürdig fand war die Aussage, dass diejenigen, die nicht zur Prüfung gehen, anscheinend kein sauberes Führungszeugnis vorlegen können. Das ist eine unverschämte Behauptung, wie ich finde.
Ansonsten fand ich es gut, dass sich überhaupt mal ein Amtsmann dazu geäußert hat.

Mona: „Da ist die Frage erlaubt, ob eventuell andere Voraussetzungen nicht erfüllt werden. So muss beispielsweise auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Möglich, dass das nicht ganz „sauber“ ist und man daher keinen Antrag stellt... dann ist das Nörgeln zwar unfair, aber menschlich.“ Diese Aussage hat mich massiv gestört!
Es macht mich mehr als betroffen meine eigene Geschichte seit nunmehr fast zwei Jahren zu erleben und kommende Woche vor Gericht zu sitzen, ohne dass ich mir jemals etwas hätte zuschulden kommen lassen. Es macht mich noch mehr betroffen, wenn Kollegen/innen aufgeben weil sie nicht mehr können (finanziell, körperlich oder auch psychisch) oder eine Tätigkeitsuntersagung haben, die dafür sorgt, dass sie in HARTZ IV landen oder noch schlimmeres!